Seit 1840
Burgkunstadt
Franken
In der Abfüllung der Günther Bräu.

AGB

Allgemeine Verkaufs-Bedingungen

1. Geltung

Wir verkaufen unsere Ware nur zu den umstehenden Verkaufsbedingungen: dies gilt auch für künftige Geschäfte, wobei jeweils nach Kenntnismöglichkeit durch den Besteller die neuesten Verkaufsbedingungen gelten.

2. Qualität

Die Getränke werden von uns in einwandfreier Qualität geliefert, insbesondere werden alle bestehenden gesetzlichen Vorschriften bei der Herstellung beachtet. Bier soll nach der Lieferung frostsicher, kühl, sonnen- und lichtgeschützt gelagert werden. Die beste Bierkellertemperatur liegt bei 7 bis 8 Grad Celsius.

3. Gewährleistung

Mängel sind vom Kunden unverzüglich zu rügen. Flaschenbruch sowie Beanstandungen der auf den Lieferscheinen und/oder Rechnungen angegebenen Mengen oder Preise – auch bei Anlieferung von Paletten – sind bei sichtbaren Mängeln beim Empfang der Ware, andernfalls innerhalb von zehn Tagen geltend zumachen. Bei verspäteter Beanstandung verliert der Kunde das Recht auf Nachlieferung oder Gutschrift. Schadenersatzansprüche gegen uns können nur bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit geltend gemacht werden. Für leichte Fahrlässigkeit wird lediglich gehaftet, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt sind und die Pflichtverletzung auf unserer Betriebsorganisation beruht. Der Haftungsausschluss gilt nicht in allen Fällen, in denen nach dem Produktionshaftungsgesetz gehaftet wird.

4. Zahlung

4.1. Preise

Es werden die am Tage der Belieferung für die jeweilige Kundengruppe
gültigen Tages-/Listenpreise bzw. vereinbarten Abgabepreise jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer berechnet. Preisänderungen werden mit Bekanntgabe an den Kunden wirksam.

4.2. Fälligkeit

Die Forderung ist ab dem Rechnungsdatum innerhalb von 14 Tagen netto fällig, falls keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden.

4.3. Abrechnungsbestätigung

Der Kunde hat bei Kontokorrent Saldenbestätigung und ansonsten Abrechnungen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen und Einwendungen innerhalb von zwei Wochen ab dem Zugang bei uns zu erheben. Andernfalls gelten diese als genehmigt, wenn wir auf die Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen haben.

4.4. Verzug

Bei Zahlungsverzug haben wir das Recht, Barzahlung zu verlangen oder weitere Lieferungen von der Bezahlung der Rückstände abhängig zu machen. Im übrigen können wir Zinsen in Höhe von 2 % über den Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch 10 von 100 jährlich ab dem Eintritt des Verzuges verlangen.

4.5. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Gegen unsere Ansprüche kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufgerechnet werden, wegen etwaiger Ersatzlieferungen besteht kein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich der Forderungen aus anderen Lieferungen.

4.6. Eigentumsvorbehalt

Das Eigentum an gelieferten Waren behalten wir uns für uns oder unsere Vorlieferanten bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung und der Begleichung eines sich etwa zu Lasten des Kunden ergebenen Saldos aus dem Kontokorrent-Verhältnis vor. Die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware darf nur in der im Betrieb des Kunden üblichen Weise erfolgen: die Ware darf vom Kunden weder verpfändet noch zur Sicherung an Dritte übereignet werden.

Die Forderung des Kunden gegen Dritte aus der Weiterveräußerung tritt der Kunde hiermit im voraus an uns ab und wir nehmen die Abtretung an. Wir sind berechtigt, Dritten, den uns der Kunde nennen muss, vom Übergang der Forderungen zu benachrichtigen und die abgetretenen Forderungen im eigenen Namen geltend zu machen.

5. Leergut

5.1. Eigentum

Das zur Wiederverwendung bestimmte und mit Firmenkennzeichnung, Beschriftung oder Etikettierung versehene Leergut (Kästen, Mehrwegflaschen, Fässer, Getränkecontainer und Paletten) wird dem Kunden zur bestimmungsgemäßen Verwendung überlassen, die Eigentumsverhältnisse bleiben unberührt.

5.2. Pfand

Wir berechnen die jeweils gültigen Pfandbeträge für das Leergut: diese sind zusammen mit dem Kaufpreis zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer fällig. Die Pfandbeiträge dienen lediglich als Sicherheit.

5.3. Rückgabe

Der Kunde hat das Leergut zurückzugeben, bei der Selbstabholung zurückzubringen. Unangemessen hohe Mehrrückgaben können von uns zurückgewiesen werden. Für nicht zurückgegebenes Leergut ist Schadensersatz zu leisten: das eingezahlte Pfandguthaben ist anzurechnen.

Es wird nur brauereieigenes Leergut bzw. Leergut aus Handelsware, die die Brauerei selbst vertreibt, vergütet.

5.4. Leergutauszüge

Die von uns dem Kunden zugestellten Leergutauszüge gelten als anerkannt, wenn der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen schriftlich Einwendungen erhebt und die Brauerei den Kunden auf die Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen hat.

5.5. Sonderregelungen bei Distribution

Wir sind nur verpflichtet, Kästen mit dem jeweils hierfür vorgesehenen und von der Brauerei ausgelieferten Flaschenarten (sogenanntes sortiertes Mehrwegleergut) zurückzunehmen.

6. Präsentation

Der Kunde verpflichtet sich bei gewerblichem Ausschank unsere Ware nur in dafür vorgesehenen Gläsern oder sonstigen Gefäßen oder neutralen Gefäßen auszuschenken und Bierdeckel der von uns gelieferten Marke zu verwenden.

7. Lieferzeit

Der Kunde trifft Vorkehrungen, dass die Ware zu den üblichen Tageszeiten ausgeliefert werden kann.

8. Ersatzlieferung

Ist uns die Lieferung einer bestimmten Ware oder eines bestimmten Herstellers aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht möglich, so sind wir berechtigt, angemessene Ersatzlieferungen gleicher Art und Güte vorzunehmen.

9. Gerichtsstand

Sofern der Besteller Vollkaufmann ist, ist unser Gerichtsstand Lichtenfels, wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitz zu verklagen.

Falls der Besteller nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik verlegt, ist unser Gerichtsstand ebenfalls Lichtenfels. Dies gilt auch, falls Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort des Bestellers im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

10. Datenverarbeitung

Der Kunde willigt in die geschäftsnotwendige Verarbeitung seiner Daten ein. Vorstehendes gilt als Benachrichtigung gemäß §26 I Bundesdatenschutzgesetz.

Stand Oktober 2013

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